Original WW2 German French Poster - Notice new laws in occupied France (1940)

€70.00
Item number: 0033506

Original WW2 German French Poster - Notice new laws in occupied France (1940)

Notice about new laws in occupied France

Repaired with acid-free tape.

Approximately 61 x 45 cm

 

Originele Wo2 Duitse Franse Poster - Bekendmaking nieuwe wetten in bezet Frankrijk (1940)

Bekendmaking nieuwe wetten in bezet Frankrijk.

Gerepareerd met zuurvrij tape.

Ongeveer 61 x 45 cm

VERORDNUNG
über die Einführung deutschen Strafrechts und strafrechtlicher
Bestimmungen in den von
deutschen Truppen besetzten Gebieten Frankreichs
Auf Grund der mir vom Oberbefchishaber des Herres erteilten Ermächtigung verordne ich, was folgt
S Soweit eine Handlung, die nach deutschem Recht strafbar ist, zur Aburteilung durch Wehrmachtgerichte oder Sondergerichte gebracht wird, wird das deutsche Strafrecht angewandt.
Reisen aus aus dem dem von den deutschen Truppen besetzten niederländischen, belgischen und luxemburgischen Gebiete heraus bedürfen der Erlaubnis des zuständigen deutschen Orts-oder Feldkommandanten. Weitergehende landesrechtliche Einschränkungen bleiben unberührt. Jede Zuwiderhandlung wird bestraft.
53 Jeder unhefugte Verkehr mit Kriegs- oder Zivilgetangenen, die sich im Gewahrsam der deutschen Wehrmacht oder der deutschen Behörden oder Beamten befinden, wird bestraft.
Das Zusammenrotten auf der Strasse, das Herstellen und das Verbreiten von Flugschriften.
das Veranstalten von öffentlichen Versammlungen und Aufzügen sowie die Beteiligung daran und deutschfeindliche Kundgebungen aller Art werden hestralt. Ausnahmen unter-liegen der Genehmigung des zuständigen Befehlshabers,
Wer die Arbeit einstellt in der Absicht, damit die Interessen der deutschen Besetzung zu schädigen, wer Arbeitnehmer aussperrt oder Aussperrung auffordert, wird bestraft. andere zur Arbeitseinstellung oder
56 Wer in Zeitungen oder Zeitschriften Nachrichten verüffentlicht, die dem Deutschen Reiche schädlich sein können, oder deren Veröllentlichung durch die deutsche Militärverwaltung verboten ist, wird bestraft.
$7 Wer nichtdeutsche Rundfunksendungen öffentlich oder in Gemeinschaftsempfang abhört
oder wer die Möglichkeit hierzu schafft, wird bestraft Ausgenommen hiervon sind nichtdeutsche Sender, die die deutsche Militärverwaltung durch öffentliche Bekanntmachung zulässt.
$8 Wer deutschfeindliche Funknachrichten oder sonstige deutschfeindliche Nachrichten weiterverbreitet, wird bestraft.
$9 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Der Oberbefehlshaber der Heeresgruppe.